Klasse C
Mit dem Führerschein der Klasse C dürfen LKW gefahren werden. Die Anhängerlast ist auf 750kg beschränkt. Die Klasse C ist meistens eine Vorstufe zur Klasse CE.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse B
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5t (ohne Gewichtsbegrenzung)
Anhänger von nicht mehr als 750kg
Einschluss: C1
Theoretischer Unterricht:
Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1:
Bei Vorbesitz der Klasse D:
Praktischer Unterricht :
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Klasse CE
Der Führerschein der Klasse CE ist der vollwertige Ersatz zur alten Klasse 2.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse C oder parallele Ausbildung
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5t (ohne Gewichtsbeschränkung)
Anhänger von mehr als 750kg
Einschluss: BE, C1E, T
Bei Vorbesitz der Klasse D1: D1E
Bei Vorbesitz der Klasse D: DE
Theoretischer Unterricht
C/CE im gemeinsamen Ausbildungsgang
Praktischer Unterricht
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
C/CE im gemeinsamen Ausbildungsgang
Solo
zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Zug
zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
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