Klasse A1

Klasse A1

Der Führerschein der Klasse A2 ist für 18-Jährige zuerst nur leistungsbeschränkt.

Mindestalter: 18 Jahre (Aufstieg von A1 nach A2 möglich)
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeug: Motorleistung von nicht mehr als 35kW
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Ausgangsleistung nicht mehr als 70kW bei Drosselung
auch mit Beiwagen

Einschluss: AM, A1

Kursinhalte

Theoretischer Unterricht:

  • 12 Grundstoff
  • 4 Zusatzstoff

Erweiterung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

  • 6 Grundstoff
  • 4 Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei zweijährigem Vorbesitz kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Bei Vorbesitz der Klasse 3 vor dem 01.04.1980.

  • Keine Pflichtausbildung- Theorie und Praxis
  • Keine Theorieprüfung
  • Verkürzte praktische Prüfung

Praktischer Unterricht

  • 5 Überlandstunden
  • 4 Autobahnstunden
  • 3 Nachtstunden

Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben

Bei Vorbesitz der Klasse A1 weniger als 2 Jahre

  • 3 Überlandstunden
  • 2 Autobahnstunden
  • 1 Nachtstunde

Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben

Bei Vorbesitz der Klasse A1 mindestens 2 Jahre:

  • Keine Sonderfahrten

Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben

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Unsere Leistungen

Unsere Lehrgänge und Führerscheinklassen