Der Führerschein der Klasse T berechtig zum Fahren von Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h
Mindestalter: 16 Jahre für bbH bis 40km/h 18 Jahre für bbH über 40km/h bis 60km/h Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) Erste-Hilfe-Kurs Fahrzeug: zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (bbH von nicht mehr als 60km/h) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (bbH von nicht mehr als 40km/h) jeweils mit Anhänger