Klasse D1
Mit dem Führerschein der Klasse D1 dürfen Sie bis zu 16 Fahrgäste befördern inklusive Anhänger von nicht mehr als 750kg.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Psychofunktionaler Leistungstest
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse B
Fahrzeug: KOM (Bus) bis maximal 16 Personen
Fahrzeuglänge von nicht mehr als 8 m
Anhänger von nicht mehr als 750kg
Einschluss: keine
Theoretischer Unterricht
Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder C
Praktischer Unterricht
Vorbesitz der Klasse B/ C1 weniger als 2 Jahre
Vorbesitz der Klasse C weniger als 2 Jahre
Vorbesitz der Klasse B/ C1 mehr als 2 Jahre
Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre
Klasse D1E
Der Führerschein der Klasse D1E ist die Ergänzung zur Klasse D1. Mit dieser Klasse sind Anhängerlasten über 750kg erlaubt.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Psychofunktionaler Leistungstest
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse D1 oder parallele Ausbildung
Fahrzeug: KOM (Bus) bis maximal 16 Personen
Anhänger von mehr als 750kg
Zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12t
Einschluss: BE, bei Besitz von C1: C1E
Theoretischer Unterricht
D1/ D1E im gemeinsamen Ausbildungsgang
Praktischer Unterricht
Vorbesitz der Klasse D1
D1/ D1E im gemeinsamen Ausbildungsgang
Zusätzlich zu den Pflichtstunden der Klasse D1
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