Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)
Voraussetzungen: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs
Fahrzeug: zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3500kg
Anhänger von nicht mehr als 750kg
Anhänger über 750kg (zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht über 3500kg)
Einschluss: AM, L
Theoretischer Unterricht
Erweiterung bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Praktischer Unterricht
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
B197- die neue Automatikregelung seit 01.04.2021
Angst in der Prüfung das Auto abzuwürgen?
Die B197 Regelung sieht vor die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass es zu erheblichen Einschränkungen im Führerschein kommt. Lediglich eine Erweiterung auf die Klasse BE kann Einschränkungen beinhalten.
Mit dieser Regelung können Fahrzeuge mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe gefahren werden. Die dafür vorgeschriebenen Fahrstunden sind beim Ersterwerb der Klasse B Teil der Fahrausbildung und müssen nicht zusätzlich zu den Pflichtstunden geleistet werden.
Was sind die Voraussetzungen für B197?
Mindestens 10 Fahrstunden (zu je 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und eine 15- minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft.
Was sind die Voraussetzungen für B197?
Mindestens 10 Fahrstunden (zu je 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und eine 15- minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft.
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