Klasse C1
Der Führerschein der Klasse C1 diente bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse B
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse
Anhänger von nicht mehr als 750kg
Einschluss: keine
Theoretischer Unterricht
Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D:
Praktischer Unterricht
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Klasse C1E
Der Führerschein der Klasse C1E ist die Ergänzung zur Klasse C1. Mit dieser Klasse sind Anhängerlasten über 750kg erlaubt.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
Erste-Hilfe-Kurs
Vorbesitz der Klasse B
Vorbesitz der Klasse C1 oder parallele Ausbildung
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5t bis 7,5t zulässige Gesamtmasse
Anhänger von mehr als 750kg
Zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12t
Einschluss: BE, bei Besitz von D1: D1E
Theoretischer Unterricht:
Kein Theorieunterricht notwendig bei Vorbesitz der Klasse C1
C1/C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang
Praktischer Unterricht
Bei Vorbesitz der Klasse C1:
Zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
C1/C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang
Solo
zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
Zug
zusätzliche Übungsstunden, verbunden mit Stadt- und Grundfahraufgaben
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